Mit dem Defizitausgleichsystem (Münchner Kitaförderung) gewährt die Landeshauptstadt München den nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen in München einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie den weiteren familienfreundlichen Ausbau der Kindertageseinrichtungen in München, auch durch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger*innen. Sowohl die zusätzliche Förderung im Personalbereich durch die Finanzierung von günstigen Personalschlüsseln, die Förderung von Nachwuchskräften und die Anerkennung verschiedenster Professionen, als auch die Entlastung bei den Elternentgelten fördern die Ziele der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für Münchner Kinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung, unabhängig von der sozialen, kulturellen oder familiären Herkunft. Die individuelle Trägerphilosophie wird im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie und den damit verbundenen Zielen berücksichtigt. Dabei verstehen sich die Träger*innen sowie die Landeshauptstadt München als Partner*innen.